feel-ok.ch zeigt dir, wie du das Internet und die sozialen Medien sicher, effizient und zu deinem Vorteil nutzen kannst, damit du aus dem Web herausholst, was dir und deinen Mitmenschen gut tut. feel-ok.ch erklärt dir, wie du dich gegen die Schattenseiten der virtuellen Welt schützen kannst, um negative Erlebnisse zu vermeiden.

Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Anzeichen einer Onlinesucht», «Tipps und Tricks mit Google», «Katzen haben 5 Beine», «Jugendliche kaufen im Internet», «Mein Profil», «Pornografie» und «Ich bin ein Star (Sexting)».

feel-ok.ch erklärt dir, wie Internet funktioniert und wie du Google wie ein Profi nutzen kannst, wie man fragwürdige Infos von guten Inhalten trennt, vertieft das Thema Sex im Netz, erläutert, was die Profile der sozialen Medien wirklich bedeuten, ob Minderjährige online shoppen dürfen, wie man zweifelhafte Angebote im Internet erkennt, wie man im Internet auf der sicheren Seite bleibt und wie man sich gegen Cybermobbing schützt.

Bist du Tag und Nacht online oder immer am Gamen? Dann finde heraus, warum eine Online-/Gamesucht kein harmloses Problem ist und was du dagegen machen kannst.

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Kaufen im Internet

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Online shoppen und Geld ausgeben: Was ist erlaubt, was nicht...

Daniel muss das Skateboard zurückgeben, weil er keinen gültigen Vertrag abgeschlossen hat. Hingegen kann Fabio die Smartwatch mit dem eigenen Taschengeld bezahlen und deswegen darf er die Smartwatch behalten. Und Maria muss nicht die überteuerte Rechnung bezahlen (siehe hier die Fragen...)

Der Fall «Daniel»

Daniel ist nicht in der Lage, das Skateboard mit seinem eigenen Geld zu bezahlen.Daniel ist nicht in der Lage, das Skateboard mit seinem eigenen Geld zu bezahlen. Aus diesem Grund dürfen die Eltern von ihm verlangen, dass er das Skateboard zurückschickt. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Skateboard zurückzunehmen.

Würden die Eltern von Daniel den Vertrag doch akzeptieren, dann haften sie trotzdem nicht für den Kaufpreis. Nur Daniel wäre verpflichtet, das Skateboard mit seinem Geld zu bezahlen.

Fakt ist, wenn Minderjährige ein bestimmtes Produkt nicht mit ihrem eigenen Geld kaufen, dann ist der Vertrag erst gültig, wenn die Eltern dem Vertrag zustimmen. Eltern, die mit der Handlung ihres Kindes nicht einverstanden sind, müssen daher dessen Vertragspartner (in diesem Fall den Online-Händler) sofort schriftlich darüber informieren.

Der Fall «Fabio»

Urteilsfähige Minderjährige dürfen mit dem eigenen verfügbaren Geld Verträge abschliessenAnders sieht es bei Fabio aus. Er kauft die Smartwatch mit seinem Taschengeld. Urteilsfähige Minderjährige dürfen mit dem eigenen verfügbaren Geld Verträge abschliessen, auch wenn die Eltern damit nicht einverstanden sind. Fabio darf seine Smartwatch also behalten.

Alles klar?

 

Maria ist Opfer einer Internetfalle geworden.

Maria ist Opfer einer Internetfalle geworden.Leider versuchen zahlreiche Websites, mit zweifelhaften Methoden Geld abzuzocken. Je besser du informiert bist, umso weniger fällst du darauf herein. Es ist daher wichtig, das Thema zu vertiefen.

Schauen wir uns das Problem von Maria genauer an und was sie dagegen tun kann.

  1. Abonnementsdienst stoppen
    Maria hat irrtümlich einen kostenpflichtigen SMS-Abonnementsdienst aktiviert. Sie kann das Abonnement stoppen, indem sie eine SMS mit dem Text «STOP ALL» an die entsprechende Absenderadresse schickt.

  2. SMS/MMS-Anbieter identifizieren
    Anschliessend sollte Maria herauszufinden, wer für die Servicenummer zuständig ist, um den Vertrag anzufechten. Sunrise (0800 707 200), Swisscom (0800 800 800) und Salt (0800 700 700) bieten telefonische Auskunft (siehe Tel-Nummer in Klammern).  

  3. Vertrag anfechten
    Der nächste Schritt besteht darin, mit eingeschriebenem Brief einen allenfalls abgeschlossenen Vertrag anzufechten. Das Schreiben sollte im Minimum folgenden Inhalt haben:

    «Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr
    Ich bin durch Ihre Website / Ihr Angebot getäuscht worden.
    Deshalb fechte ich einen allenfalls abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung an.
    Der fragliche Vertrag ist somit unverbindlich.
    »

    Ein einziges Schreiben genügt. Die anschliessende Korrespondenz kann ignoriert werden.

  4. Mobilfunkanbieter informieren
    Vor Ablauf der Frist zur Bezahlung der Handyrechnung sollte Maria eine Kopie des Anfechtungsschreibens ihrer Mobilfunkanbieterin senden und ihr mitteilen, dass sie nicht bereit sei, das SMS-Abonnement zu bezahlen und deshalb nur den unbestrittenen Teil der Handygebühren begleichen werde.

    Die Mobilfunkanbieterin darf in der Folge ihren Anschluss nicht sperren. Sie darf aber den Anschluss zu Mehrwertdiensten (z.B. SMS mit Horoskop, News, Klingeltönen, Spielen…) sperren.

  5. Was, wenn doch keine Einigung möglich ist?
    Falls sich Maria mit ihrer Mobilfunkanbieterin oder dem Anbieter des SMS-Angebots nicht zu einigen vermag, kann sie sich an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation (ombudscom) wenden.

    Der ombudscom kommt die Kompetenz zu, die Angelegenheit ohne Gerichtsverfahren im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens beizulegen.

    Damit die ombudscom aktiv werden kann, muss Maria dennoch vorgängig einen Einigungsversuch angestrebt haben. Auf der Website der ombudscom ist beschrieben, wie vorzugehen ist. 

Was, wenn es um dich geht?

Auch wenn es dir noch so peinlich ist: Falls du in eine ähnliche Situation gerätst wie Maria, informiere unbedingt deine Eltern oder mindestens eine andere erwachsene Vertrauensperson.

Gemeinsam werdet ihr dem Anbieter des fraglichen SMS/MMS-Mehrwertdienstes schriftlich mitteilen, dass ein allenfalls zustande gekommener Vertrag angefochten wird. Zudem werdet ihr bei deiner Mobilfunkbetreiberin die Rechnung bezüglich des SMS/MMS-Mehrwertdienstes bestreiten.

Danach wirst du eine dicke Haut brauchen, um mögliche Drohbriefe zu ignorieren. Aber dies ist das Beste, was du tun kannst. Zu einer förmlichen Klage gegen dich wird es wohl trotz Drohungen nicht kommen.

Siehe auch:

Ombudscom

Patronat
Autor/-in
Benno Maurer
Revisor/-in
Philippe Barman

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